Antrag im Stadtrat


Die FB beantragt, der Stadtrat möge beschließen, dass für den Bereich der Kreuzstraße 30 - 34 eine Außenbereichssatzung aufgestellt wird.


Begründung:


Da das Quartier längst nicht mehr landwirtschaftlich geprägt und eine Wohnbebauung von
erheblichem Gewicht vorhanden ist, bedarf es einer bauleitplanerischen Grundlage, um für die Entwicklung im Quartier Rechtssicherheit herzustellen. Da der Versuch, die nicht zur Rechtskraft gelangte Außenbereichssatzung von 2011 durch einen qualifizierten Bebauungsplan zu ersetzen gescheitert ist, stellt die erneute Aufstellung einer Außenbereichssatzung den letztlich verbliebenen Weg, um dem Ziel der städtebaulichen Ordnung gerecht zu werden, dar.

 

Martin Reichart                                          Heidi Kurz

 

 

Originalantrag Aussenbereichssatzung Kreuzstrasse

 

Lageplan Kreuzstrasse