Antrag im Stadtrat

Heckenrückschnitt im Bereich öffentlicher Geh- und Radwege

Da unserer entsprechenden Anfrage im UVA nicht nachgegangen wurde, stellt die FB nunmehr den Antrag, der Stadtrat möge beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, die öffentlichen Geh- und Radwege zu besichtigen und diejenigen Grundstückseigentümer, welche trotz gelegentlicher Aufforderung der Stadt im LLA Ihrer Rückschneidepflicht nicht nachkommen, zu ermitteln.

In einem ersten Schritt sollen die säumigen Grundstückseigentümer mit Fristsetzung und Ankündigung der Ersatzvornahme aufgefordert werden, Ihrer Pflicht zum Rückschnitt der Einfriedungen nach zu kommen. Sollte diese Frist wiederum fruchtlos verstreichen, sollen die Gehwege durch die Stadtwerke zu Lasten der Verursacher freigeschnitten werden.

Originalantrag 'Heckenrückschnitt im Bereich öffentlicher Geh- und Radwege'