Pressemitteilung

Zwei Wahlen in diesem Jahr, zwei im nächsten und zusätzlich eventuell noch eine Stichwahl um den Landratsposten. Und die Stadt Unterschleißheim sucht händeringend nach ehrenamtlichen Wahlhelfern, weil sie durch eigenes Personal von der Stadtverwaltung und über die Parteien und Wählergruppen allein nicht gestellt werden können. Um den Anreiz zu erhöhen, wird entsprechend einem Antrag der FREIEN BÜRGERSCHAFT die Stadt Unterschleißheim die Wahlhelferentschädigung aufstocken und um Boni ergänzen.

Der Gesetzgeber sieht für Wahlhelfer einen sog. Auslagenersatz und Erfrischungsgeld in Höhe von 21 Euro vor. Das ist in der Bundeswahlordnung und in der Europawahlordnung geregelt. Die Landeswahlordnung nennt ebenfalls 21 Euro. Die Besonderheit steht im Kommunalwahlrecht. Die Entschädigung müsse „angemessen“ sein, heißt es dort lediglich. Jede Kommune kann nach eigener Entscheidung einen höheren Betrag festsetzen; muss das aber selbst finanzieren.

In Unterschleißheim gibt es pro Wahl bis zu 30 Wahllokale. Im Schnitt sind dort acht bis neun Helfer eingesetzt. Weit mehr als 200 Wahlhelfer sind also notwendig. Sie zu finden ist schwierig. Gerade wenn, wie in diesem Jahr, an zwei unmittelbar aufeinander folgenden Sonntagen im September und im nächsten Jahr, im Falle einer Landrats-Stichwahl, innerhalb von zwei Wochen im März zweimal gewählt wird, dazu dann noch die Europawahl im Mai.

Gleiche Teams in den Wahllokalen für die Landtags- und Bezirkstagswahl am 15. September sowie für die Bundestagswahl am 22. September würden bei der Teambildung und beim Auszählen der Verwaltung vieles vereinfachen. Um dafür die Anreize zur Mithilfe bei der Bevölkerung zu erhöhen, hat der Hauptausschuss mit großer Mehrheit einen entsprechenden Antrag der FREIEN BÜRGERSCHAFT befürwortet und die Entschädigung für Wahlhelfer angehoben. Sie beträgt nun 60 Euro bei der Landtags- und Bezirkstagswahl am 15. September und 50 Euro bei der Bundestagswahl eine Woche später. Wer bei beiden Wahlen hilft, erhält zusätzlich einen Bonus von 50 Euro.

Im kommenden Jahr, bei den Stadtrats-, Kreistags- und Landratswahlen am 16. März 2014 gelten ebenfalls höhere Sätze. Beachtliche 100 Euro pro Wahlhelfer/in bezahlt die Stadt bei dieser Wahl und im Falle einer erforderlichen Stichwahl für den Landratsposten dann noch einmal 50 Euro für eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit. Schließlich gibt es dann auch bei der Europawahl am 25. Mai 2014 ebenfalls 50 Euro pro Wahlhelfer/in.

VON R. SCHREITTER, FREIE BÜRGERSCHAFT (FB)