Schwerwiegender Eingriff in Vermögenswerte
Schwerwiegender Eingriff in Vermögenswerte
Am 15.01.2021 trat die novellierte Bayerische Bauordnung, BayBO, in Kraft. Wesentliche Neuerung ist die Neuregelung der Abstandsflächentiefe. Diese wurde mit dem Ziel der Erleichterung einer Innenentwicklung von Kommunen unter 250.000 Einwohnern durch ein verändertes Berechnungsverfahren reduziert. Das hat wohlgemerkt keine Baurechtsmehrung zur Folge, sondern erleichtert die Platzierung des vorhandenen Baurechts auf den zu beplanenden Flächen.
Die unbegründete Sorge, dass durch die reduzierten Abstandsflächen Gebäude zu nahe aneinanderrücken, oder gar weniger Freiflächen zur Verfügung stehen könnten, veranlasste eine Vielzahl bayerischer Gemeinden durch Satzungsbeschluss die Abstandsflächen örtlich abweichend von der BayBO zu regeln. So auch die Stadt Unterschleißheim. Am 18.01.2021 beschloss der Unterschleißheimer Grundstücks- und Bauausschuss mehrheitlich eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung). Diese Regelung hat zur Folge, dass nunmehr wesentlich größere Abstandsflächentiefen als zuvor nachgewiesen werden müssen und das bestehende Baurecht noch weniger realisiert werden kann als vor der Novelle der BayBO.
Somit wird die Rechtswirkung der neuen BayBO durch diese Satzung in bedenklicher Weise konterkariert. Die beschlossene Satzung führt dazu, dass bislang bestandenes Baurecht durch nicht mehr nachweisbare Abstandsflächen so sehr reduziert wird, dass eine Innenentwicklung an den meisten Grundstücken nicht mehr möglich ist. Das hat eine erhebliche Wertminderung der Grundstücke zur Folge und bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die Vermögenswerte der Bürger. Auch eine Reduzierung des in der Satzung festgelegten Wertes von H=1,0 auf H=0,8 kann die Wertvernichtung allenfalls lindern, jedoch nicht beseitigen.
Es kann nicht im Interesse der Stadt sein, die mühsam erarbeiteten Vermögenswerte der Bürger zu schmälern. Zudem begibt sich die Stadt mit dieser Satzung in das vermeidbare Risiko, mit berechtigten Schadensersatzansprüchen der betroffenen Grundstückeigentümer überzogen zu werden.
Die Freie Bürgerschaft beantragt deshalb, die am 01.02.2021 in Kraft getretene Abstandsflächensatzung umgehend wieder außer Kraft zu setzten und ersatzlos zu streichen.
Martin Reichart
Freie Bürgerschaft Freie Wähler